1. Allgemeine Bestimmungen
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder mit deren Ausführung begonnen haben. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Lieferfristen und Verzug
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus.
2.1. Lieferzeiten werden von uns so genau wie möglich angegeben. Wird eine Lieferfrist aus einem von uns zu vertretenden Grund nicht eingehalten, kann der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.2. Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise werden individuell vereinbart.
3.2. Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu fordern.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
4.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
4.3. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Ware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus dem Erlös zu befriedigen.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, oder bei Lieferung durch unseren Fahrdienst mit Übergabe an den Besteller, auf den Besteller über.
6. Sachmängel
6.1. Bei allen Teilen oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, haben wir die Wahl, unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern.
6.2. Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten.
6.3. Der Besteller muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich rügen.
6.4. Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns das Recht der zweimaligen Nachbesserung der fehlerhaften Ware vor. Ist dies nicht möglich, erfolgt Ersatzlieferung.
6.5. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.6. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 7. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
7. Sonstige Schadensersatzansprüche
7.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
7.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
7.3. Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 7 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von 24 Monaten. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Unkel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Verschiedenes
Mehrfach übermittelte Bestellungen - aus welchem Grund auch immer - sind deutlich zu kennzeichnen da andernfalls die Leistungen wiederholt ausgeführt werden. In solchen Fällen werden unsererseits keine Kosten übernommen.
10. Salvatorische Klausel